Erforderlicher Inhalt einer Schadensmeldung sind folgende Angaben:
Eine lediglich vorsorglich zur Fristwahrung erfolgte Schadensmeldung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Ein detailliertes Merkblatt über die Geltendmachung eines Wildschadens im Forst sowie ein Antragsformular sind hier eingestellt und liegen bei der Gemeindeverwaltung im Oberstdorf Haus, Liegenschaften, auf.
Jeder Schaden ist dem Markt Oberstdorf zu melden. Die Meldung ist Voraussetzung für das anschließende Verfahren der Schadensabwicklung. Ziel des Verfahrens ist, den Schaden einvernehmlich zwischen dem Geschädigten und Ersatzpflichtigen abzuwickeln. Sofern keine gütliche Einigung gefunden und ein Schadensschätzer bzw. Gutachter notwendig wird, entstehen Kosten. Diese sind im Verhältnis zur Schadenshöhe oft unverhältnismäßig hoch.
Wenn sich Geschädigter und Ersatzpflichtiger über den Schadensersatz direkt gütlich geeinigt haben, ist die Information über den Schaden an die Gemeinde ausreichend.
Schadensmeldung an:
Markt Oberstdorf - Liegenschaften -, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf