Mitteilungen
Wildschadensmeldung bis 1. Mai 2024
Für Schäden im Wald, die das Schalenwild (Reh-, Rot- und Gamswild) während des Winters 2023/2024 verursacht hat, ist der 1. Mai ein wichtiges Datum. Bis dahin sollten betroffene Waldbesitzer ihre Schäden bei der Gemeinde schriftlich melden.