Anbau eines Gastraumes am Naturbad Freibergsee
Der Marktgemeinderat befasste sich mit einem möglichen Anbau eines Gastraumes an den bestehenden Pavillon am Freibergsee. Damit soll ein ganzjähriger gastronomischer Betrieb gesichert werden. Der Betrieb der letzten beiden Jahre hat die Nachfrage nach einem ganzjährigen Angebot aufgezeigt. Bereits das damalige Baukonzept schuf die Möglichkeit, bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude zu erweitern. Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine Anpassung der Pacht erfolgen. Der nach einer Grobkostenschätzung 215.000 Euro teure Anbau soll in Richtung Süden am bestehenden Pavillon errichtet werden. Der Marktgemeinderat betonte die Notwendigkeit der Maßnahme, möchte aber vor einer endgültigen Beschlussfassung die Investitionskosten noch näher bewerten.
Meldewesen-Software
Nachdem der bisherige Anbieter den Vertrag über die Meldewesen-Software zum Ende des Jahres aufgekündigt hat, vergab der Marktgemeinderat die Neuentwicklung des benötigen Programmes an den günstigsten Anbieter „Tramino – Werkstatt für Information und Softwareentwicklung“ aus Oberstdorf. Die Meldewesen-Software dient Tourismus Oberstdorf zur Verwaltung und Abrechnung der Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für die Gästeankünfte und Übernachtungen im Oberstdorfer Gemeindegebiet. Darüber hinaus wird aus den erfassten Daten die jährliche Tourismusstatistik von Oberstdorf erstellt. Die Neuentwicklung der Software kostet rund 26.000 Euro und wird bis zum Jahreswechsel 2013 verfügbar sein.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Areal Busbahnhof"
Der Marktgemeinderat beschloss, für den Bereich des bestehenden Busbahnhofes und Betriebshofes der RVA einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan soll das Ziel verfolgt werden, bei den Flächen, die im Geltungsbereich liegen, die künftige bauliche Entwicklung zu steuern. Es ist aus städtebaulicher Sicht wichtig, weiterhin eine enge Verknüpfung zwischen Bus und Bahn in zentraler Ortslage zu haben.
Die bestehenden Gebäude haben grundsätzlich Bestandsschutz, aber im Falle von Neu- oder wesentlichen Umbauten besteht dann die Möglichkeit, die städtebaulichen Ziele des Marktes umzusetzen.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Oberöschle“
Für den Bereich nördlich der gedachten Verlängerung der Kratzerstraße bis einschließlich des Haldenbichl beschloss das Gremium einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan soll in erster Linie die Zweckbestimmung des Haldenbichl als Rodel- und Skiübungshang für die Zukunft festgeschrieben werden. Parallel dazu wird für eine Teilfläche am Ortsrand, für die der gültige Flächennutzungsplan von 2011 bereits „Wohnbaufläche“ darstellt, konkretes Baurecht geschaffen werden. Geplant ist, für zwei einheimische Bauwerber die Möglichkeit zur Errichtung jeweils eines Wohngebäudes zu schaffen.
Der Vorentwurf wird im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung voraussichtlich ab Mitte Juli im Bauamt zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Hierauf wird gesondert im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu hingewiesen werden.