Ernennung der Mitglieder des Energie- und Klimabeirats
In der konstituierenden Sitzung des Energie- und Klimabeirats vom 3. Mai sowie in der Marktgemeinderatssitzung vom 16. Mai wurde die Geschäftsordnung des Energie- und Klimabeirats beschlossen und somit der Beirat offiziell ins Leben gerufen.
Die Vertreter wurden erstmalig für die Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Energie- und Klimabeirates vom Marktgemeinderat mit einfacher Mehrheit ernannt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung.
Der Marktgemeinderat ernannte folgende Mitglieder für den Energie- und Klimabeirat:
Energieberater |
Gerhard Schmid |
Kurbetriebe Oberstdorf |
Annabèlle Mesloh |
Freie Wähler |
Gemeinderat Michael Batscheider |
SPD |
Gemeinderätin Kathrin Bäuerle |
CSU |
Gemeinderat Adalbert Schall |
UOL |
Gemeinderat Anton Weiler |
OA |
Gemeinderätin Alexa Schwendinger |
FDP |
Gemeinderat Walter Renn |
Grüne/Bündnis90 |
Gemeinderätin B. Hornbacher-Burgstaller |
Verein d. ehem. Rechtler |
Herbert Gambeck |
Bauverwaltung |
Barbelin van der Smissen |
Oberstdorf for Future |
Joachim Weiler |
Energieversorgung Oberstdorf |
Agnes Schraudolf |
Bund Naturschutz Oberstdorf |
Irmela Fischer |
Forstwirtschaft |
Robert Proksch |
Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergaben
Mit dem größten Vergabepaket im Projekt Neubau Therme Oberstdorf sind zum aktuellen Zeitpunkt rund dreiviertel aller Leistungen vergeben. Das Vergabepaket Nr. 4 beinhaltet die technischen Ausbaugewerke der Therme und umfasst ein Auftragswert von rund 8 Mio. Euro netto. Zu den nun im Marktgemeinderat bezuschlagten Angebote zählen die Gewerke der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Gebäudeautomation/MSR, Küchen- und Kältetechnik, Elektroarbeiten für Stark- und Schwachstrom sowie die Kassenanlage und der äußere Blitzschutz. Die Vergaben lagen in Summe rund 10 % über Budget, was die reinen Baukosten des Projektes auf 34,4 Mio. Euro netto erhöht.
Informationen zum Neubau der Therme finden Sie hier.
Anpassung der Benutzungsgebühren für öffentlich kostenrechnende Einrichtungen des Marktes Oberstdorf
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass neuer Gebührensatzungen für die Kindertageseinrichtungen, Musikschule und der Oberstdorf Bibliothek zum 01.09.2023.
Bereits im Jahr 2020 entschied der Marktgemeinderat, bei den kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen jährlich die Sach- und Personalaufwendungen zu überprüfen und ggf. die Benutzungsgebühren anzupassen. Diese Regelung führt dazu, dass ein starker Anstieg der Gebühren der kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen verhindert wird. Die Gebühren werden jährlich moderat angepasst, entsprechend der jährlichen allgemeinen Kostenentwicklung dieser Einrichtungen.
Ab dem 01.09.2023 steigen die Gebühren der Kindertageseinrichtungen um 1,8 %, die Musikschulgebühren um 5,5 % und die Bibliothekgebühren um 9 % an.
- Kindertageseinrichtungen.
Beispiel Kindergartenkind – Kinder ab 3 Jahre:
Die Monatsgebühren bei der Kinderbetreuung (ab 3 Jahre) – z.B. Betreuung 4-5 Stunden - steigen von bisher 127,00 € auf nun 134,00 € an. Auf diesen Betrag gewährt der Staat einen Zuschuss von 100,00 € , die Eltern/Erziehungsberechtigen leisten 34,00 € pro Monat für die Betreuung des Kindes. Dies entspricht einer Gebühr je Betreuungstag von 1,55 € und je Betreuungsstunde von 0,31 €.
Beispiel Hortbetreuung – Kinder 1 bis 4 Klasse:
Die Monatsgebühren bei der Hortbetreuung in der Grundschule (Kinder 1 bis 4 Klasse) – z.B. Betreuung 2-3 Stunden - steigen von bisher 57,00 € auf nun 60,00 € an. Dies entspricht einer Gebühr je Betreuungstag von 2,73 € und je Betreuungsstunde von 0,91 €.
Das Gesamtdefizit (Plan) der Kindertageseinrichtungen im Jahr 2023 beträgt 1.553 Mio.€. Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt.
- Musikschule:
Beim den ermäßigten Tarifen für die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min, 30 Min) und beim Gruppenunterricht 2er Gruppe um 2 € pro Monat, beim Einzelunterricht (30 Min, 45 Min) um 3 € pro Monat.
Beim kostendeckenden Musikschulgebührentarif steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min.) um 2 € pro Monat, beim Einzelunterricht (30 Min, 45 Min) um 3 € pro Monat.
Die Gruppenunterrichte (3er bis 6 er Gruppe) steigen zwischen 1 und 2 € / Monat.
- Bibliothek
Die Jahresgebühr bei Erwachsenen und Familien und Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen/-partner steigt um 2 € und bei Azubi, Studierende, Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligenbedienstete um 1 €. Die übrigen Tarife bleiben gleich.
Die neuen Satzungen werden ab Juli auf der Homepage des Markes Oberstdorf www.markt-oberstdorf.de bei Leistungen / Satzungen und Verordnungen veröffentlicht.
Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf - Prüfungsbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht der überörtlichen Prüfung der Jahre 2015-2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Die Verwaltung wurde beauftragt den Bericht abzuarbeiten.