Rathaustelegramm_26. Juni 2024

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Dieser Newsletter wurde am 26.06.2024 09:00:17 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Marktgemeinderats am 25.06.2024.

Das Gremium beriet über folgende Themen

  • Listennachfolge SPD im Marktgemeinderat Oberstdorf 2020 - 2026; Vereidigung von Frau Birgit Heckmair
  • Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
  • Anpassung der Benutzungsgebühren für öffentlich kostenrechnende Einrichtungen des Marktes Oberstdorf;
    Kindertagesstätten - Musikschule - Bibliothek
  • Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer - Verwendung der neuen Hundesteuer-Mustersatzung u. Erhöhung der Steuersätze
  • Beteiligungsbericht des Marktes Oberstdorf 2022

Ihr Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Listennachfolge SPD im Marktgemeinderat Oberstdorf 2020 - 2026; Vereidigung von Frau Birgit Heckmair
Birgit Heckmair nahm das Mandat als Marktgemeinderatsmitglied des Marktes Oberstdorf als Listennachfolgerin von Kathrin Bäuerle an. Sie wurde in der Sitzung vereidigt und auf ihre Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht hingewiesen.
Das Gremium beschloss, den frei gewordenen Ausschusssitz der SPD im Hauptausschuss, Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Soziales, im Finanzausschuss, im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss und im Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschafts-Ausschuss mit Birgit Heckmair nachzubesetzen. Sie wird zudem in den Energie- und Klimabeirat berufen.

Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
Mit dem Vergabepaket 09 werden zwei weitere große Gewerke im Projekt Neubau Therme Oberstdorf vergeben. Das Gremium erteilt den Auftrag für den Saunabau, der neben den insgesamt fünf Saunen auch das Dampfbad und die Infrarotliegen beinhaltet, als auch den Auftrag für die Fliesen- und Estricharbeiten. Damit ist ein Vergabestand von 95 Prozent erreicht.

Informationen zum aktuellen Bauablauf sowie zum Neubau der Therme finden Sie unter www.neue-therme-oberstdorf.de.


Anpassung der Benutzungsgebühren für öffentlich kostenrechnende Einrichtungen des Marktes Oberstdorf
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass neuer Gebührensatzungen für die Kindertageseinrichtungen, Musikschule und der Oberstdorf Bibliothek zum 01.09.2024.
Bereits im Jahr 2020 entschied das Gremium, bei den kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen jährlich die Sach- und Personalaufwendungen zu überprüfen und ggf. die Benutzungsgebühren anzupassen. Diese Regelung führt dazu, dass ein sehr starker Anstieg der Gebühren der kostenrechnenden öffentlichen Einrichtungen verhindert wird. Die Gebühren werden jährlich angepasst, entsprechend der jährlichen allgemeinen Kostenentwicklung dieser Einrichtungen. Diese Kostensteigerung ist im vergangenen Jahr höher ausgefallen als die Jahre zuvor.

  • Kindertagesstätten Oberstdorf - Neuerlass einer Gebührensatzung zum 01.09.2024
    Beispiel Kindergartenkind – Kinder ab 3 Jahre:
    Die Monatsgebühren bei der Kinderbetreuung (ab 3 Jahre) – z.B. Betreuung 4-5 Stunden - steigen von bisher 134,00 € auf nun 154,00 € an. Auf diesen Betrag gewährt der Staat einen Zuschuss von 100,00 € , die Eltern/Erziehungsberechtigen leisten 54,00 € pro Monat für die Betreuung des Kindes. Dies entspricht einer Gebühr je Betreuungstag von 2,45 € und je Betreuungsstunde von 0,49 €.
    Beispiel Hortbetreuung – Kinder 1 bis 4 Klasse:
    Die Monatsgebühren bei der Hortbetreuung in der Grundschule (Kinder 1 bis 4 Klasse) – z.B. Betreuung 2-3 Stunden - steigen von bisher 60,00 € auf nun 69,00 € an. Dies entspricht einer Gebühr je Betreuungstag von 3,14 € und je Betreuungsstunde von 1,05 €.
    Das Gesamtdefizit (Plan) der Kindertageseinrichtungen im Jahr 2024 beträgt 1.897 Mio.€. Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt.
  • Musikschule Oberstdorf - Neuerlass einer Gebührensatzung zum 01.09.2024
    Beim den ermäßigten Tarifen für die Einwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min) um 6 € pro Monat und beim Einzelunterricht (30 Min) um 8 € pro Monat. Die Gruppenunterrichte 2er Gruppe steigen um 5 € pro Monat, Gruppenunterricht 3er Gruppe um 4 € pro Monat, Gruppenunterricht 4er Gruppe um 3 € pro Monat, Gruppenunterricht 5er Gruppe um 2 € pro Monat und Gruppenunterricht 6er Gruppe um 1 € pro Monat.
    Beim kostendeckenden Musikschulgebührentarif steigen die Musikschulgebühren beim Einzelunterricht (25 Min.) um 9 € pro Monat und beim Einzelunterricht (30 Min) um 11 € pro Monat.
    Die Gruppenunterrichte 2er Gruppe steigen um 11 € pro Monat, Gruppenunterricht 3er Gruppe um 7 € pro Monat, Gruppenunterricht 4er Gruppe um 5 € pro Monat, Gruppenunterricht 5er Gruppe um 5 € pro Monat und Gruppenunterricht 6er Gruppe um 4 € pro Monat.
    Die Gebühren für musikalische Früherziehung, Chor und Grundkurs steigen um 3 € pro Monat und der Bläserklassenunterricht um 6 € pro Monat.
    Das Gesamtdefizit (Plan) der Musikschule Oberstdorf im Jahr 2024 beträgt 265.800 €. Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt
  • Bibliothek Oberstdorf - Neuerlass einer Gebührensatzung zum 01.09.2024
    Die Jahresgebühr bei Erwachsenen steigt um 4,50 € bei Familien und Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen/-partner um 5 € und bei Azubi, Studierende, Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligenbedienstete um 2 €. Die übrigen Tarife bleiben gleich.
    Das Gesamtdefizit (Plan) der Oberstdorf Bibliothek im Jahr 2024 beträgt 65.000 €. Dieses Defizit wird jährlich aus dem allgemeinen Steueraufkommen gedeckt.

Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer - Verwendung der neuen Hundesteuer-Mustersatzung u. Erhöhung der Steuersätze
Die neue Satzung berücksichtigt Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG), die Rechtsprechung der vergangenen Jahre und enthält weitere Aktualisierungen und Präzisierungen welche den Gemeinden vom Freistaat Bayern entsprechend einer Mustersatzung vorgegeben sind. Damit verbunden entfallen manche bislang vorhandene Steuerermäßigungen z.B. bei der Haltung von Hunden in Weilern, Zuchthunden sowie Kampfhunden mit positivem Wesenstest. Die übrigen bisherigen Steuerermäßigungen bleiben weitestgehend bestehen und können mit fristgerechtem Antrag auch weiterhin gewährt werden.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindeabgabe, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern und wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.
Zuletzt wurde sie vor fünf Jahren zum 01.01.2019 angepasst.
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Hierdurch werden die Hundesteuersätze zum 01.01.2025 erhöht.
Die neue Steuer beträgt:
für den ersten Hund 100 Euro
für den zweiten Hund 200 Euro
für jeden weiteren Hund 250 Euro
für Kampfhunde 750 Euro

Beteiligungsbericht des Marktes Oberstdorf 2022
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die kommunalen Beteiligungen an privaten Unternehmen. Diese Beteiligungen hält der Markt über seine drei Eigenbetriebe oder im Kernhaushalt. Alle Unternehmensbeteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht dargestellt. Der Gemeinderat nahm diesen in der Sitzung zur Kenntnis.

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 70 00
Fax 08322 700 72 09
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