Kommunale Wärmeplanung - Projektfreigabe und Ausschreibung der Leistung
Im September 2023 stimmte der Marktgemeinderat der Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung zu.
Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 10.09.2024 vor. Die Maßnahme soll bis 30.09.2025 durchgeführt werden.
Das Gremium fasste Beschluss über die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung und ermächtigte die Verwaltung, die Ausschreibung der Planungsleistung vorzunehmen. Im Haushalt 2025 ist entsprechender Haushaltsansatz von 100.000 Euro vorzusehen. Die zu erwartenden Zuweisungen vom Land in Höhe von 80.000 EUR sind im Haushalt 2025 als Finanzplanwert für das Jahr 2026 vorzusehen.
Neubau Therme Oberstdorf; Sachstand und Auftragsvergabe
Mit der Vergabe der Schreiner- und Blitzschutzarbeiten sind im Großprojekt Neubau Therme Oberstdorf 97 Prozent aller ausführende Gewerke beauftragt. Von 65 Einzelgewerken, die insgesamt am Bau beteiligt sind, sind noch sechs Ausschreibungen offen.
Die Schreinerarbeiten umfassen 70 Glas-, Holz und Aluminium- rahmentüren sowie Glastrennwände und den kompletten Innen- ausbau einschließlich Innenwandbekleidungen, Einbaumöbel wie Empfangstresen, Ablagemöbel, Mitarbeiterküche, Treppen- geländer und Tapetentüren.
Die Blitzschutzarbeiten beinhalten den äußeren Blitzschutz für Haupt- und Nebengebäude.
Insgesamt liegen die drei Einzelgewerke ein Prozent über Budget.
Darüber hinaus vergab der Marktgemeinderat die Budgets für die Gewerke Effektkamin sowie Garderoben, Spindschränke und Trennwände.
Informationen zum aktuellen Bauablauf und zum Neubau der Therme finden Sie hier.
Haushaltsberatungen 2025
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushalts 2025 vor. Dieser wird in der Sitzung am 12.11.2025 weiter beraten.
Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Grundsteuer Hebesätze
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Grundsteuer Hebesätze.
Die Satzung gilt ab dem 01.01.2025. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke) wurde in der Satzung auf 160 Prozentpunkte, der Hebesatz für die Grundsteuer B
(bebaute und bebaubare Grundstücke) auf 495 Prozentpunkte festgesetzt.
Das Grundsteuer-Gesamtaufkommen bleibt durch die neuen Hebesätze in gleicher Höhe wie 2024.
Aufgrund des neuen Grundsteuer-Bewertungsrechtes verändern sich die Grundsteuer-Messbeträge des Finanzamtes.
Auf Basis dieser Grundsteuer-Messbeträge berechnet und erlässt die Gemeinde die Grundsteuerbescheide.
Bei veränderten Messbeträgen bzw. der Messbetragsgesamtsumme musste der Markt Oberstdorf die Hebesätze anpassen, um das Grundsteuer-Gesamtaufkommen neutral zu halten, also in gleicher Höhe wie in 2024.
Die Novemberausgabe des Gemeindeblatts OBERSTDORFER enthält weitere Informationen zur „Grundsteuer – Neuregelung ab 2025“.