Angekündigte Sperrung des Grubenweges
Eigentümer des Grubenwegs kündigten an, zum 1. Januar 2014 den Grubenweg (Alleeweg) für den Fußgängerverkehr zu sperren.
Nach geltender Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes kann der Eigentümer eines Grundstückes, auf dem eine Gemeinde ohne seine Zustimmung und ohne gültige Widmung eine öffentliche Straße unterhält, diese grundsätzlich nicht eigenmächtig sperren.
Der Markt Oberstdorf wird alle rechtlichen Mittel durchsetzen, die angekündigte Wegesperrung zu verhindern.
Digitalfunk Oberstdorf – Sachstand
Am 3. und 4. Juli fanden die Bauvorbegehungen an den Standorten „Enzianhütte“, „Söllereck“ und „Christlessee bzw. Truppersoy“ statt. Für den 1. August geplant ist die Bauvorbegehunge der Standorte „Fellhornbahn Mittelstation“ und „Lugenalpwald“.
Hochwasserschutz Trettach
Zu einem Abstimmungsgespräch trafen sich am 18.07.2013 Wasserwirtschaftsamt Kempten, Landrat Gebhard Kaiser und die Bürgermeistern der von Hochwässern betroffenen umliegenden Gemeinden. Auf Initiative von Bürgermeister Laurent Mies soll vor allem für das Projekt Trettach das Ziel erreicht werden, dass die notwendigen Finanzmittel bereits 2014 zu Verfügung gestellt werden. Das öffentlich-rechtliche Verfahren zum Hochwasserschutzkonzept Trettach soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Rechtssicherheit, als Voraussetzung zum Baubeginn, wird laut Wasserwirtschaftsamt voraussichtlich Mitte 2014 erreicht sein. Da auch die Dummelsmoosbrücke einen Gefahrenschwerpunkt an der Trettach darstellt, soll dieses Bauwerk zeitnah hochwassersicher erneuert werden. Die für einen schnellen Maßnahmenbeginn notwendigen Beschlüsse wurden in der Gemeideratssitzung am 18.04.2013 einstimmig gefasst. Somit hat der Markt Oberstdorf alle Voraussetzungen geschaffen, den Hochwasserschutz schnellstmöglich umsetzen zu können.
Konzeptvorstellung Ausbau Nebelhornstraße BA Ost
Der Marktgemeinderat fasste gestern Beschluss über den weiteren Ausbau der Nebelhornstraße, von der Metzgerstraße bis zum Kohlplätzle.
Bereits am 17.11. 2009 war für den innerörtlichen Bereich eine Sanierungssatzung für die Aufwertung der öffentlichen Räume beschlossen worden. Im Anschluss hatte das Gremium am 15.09.2011 dem Gestaltungskonzept für den Ortskern und somit auch der Nebelhornstraße zugestimmt.
Noch zu klären war, ob ein verkehrsberuhigter Bereich mit Schrittgeschwindigkeit für den oberen Nebelhornstraßen-Bauabschnitt eingerichtet werden soll.
Der gestern gefasste Beschluss sieht nun einen so genannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vor, in dem eine reduzierte Geschwindigkeit auf 20 km/h eingeführt wird. Im Übrigen orientiert sich der städtebauliche Mehraufwand an der Ausführungsqualität der Oststraße. Allerdings wird es bei einer klaren Trennung der Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Fußgängern bleiben, was durch ein leicht verändertes Profil der Straßenoberfläche erreicht wird. Die gestalterischen Verbesserungen sollen dem Werterhalt der Anliegerimmobilien, der Unterstützung von Gewerbe/Handel und insgesamt der Verbesserung der Aufenthaltsqualität in dem Bereich dienen. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll die Immissionen durch Verkehr für die Anwohner reduzieren bei gleichzeitiger Durchgängigkeit des Verkehrs in dieser wichtigen Straße und ohne eine Anfahrbarkeit des Feuerwehrhauses zu beeinträchtigen. Geplant ist, die Maßnahme nach Ostern 2014 zu beginnen.
Sanierung der Rohrmooserstraße
Der Marktgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Sanierung der Rohrmooserstraße in Tiefenbach
Zwischen dem Ortsteil Winkel und dem Alpweg Rohrmoos an den günstigsten Anbieter, die Firma J. Dobler GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis von rund 151.000 Euro brutto zu vergeben. Die Maßnahme soll im August umgesetzt werden. Für die Asphaltierungsarbeiten muss für maximal zwei Tage eine Vollsperrung eingerichtet werden. Die Umleitung erfolgt dann über den Rainwalderweg und den Alpweg Rohrmoos.
Neubau Walserbrücke
Im Zuge des im kommenden Frühjahr geplanten Neubaus der Walserbrücke soll auch der Kreuzungsbereich Stillachstraße erneuert werden. Die Fahrbahnoberfläche des Verkehrsknotenpunktes ist stark sanierungsbedürftig und eine Anpassung der baulichen Verkehrsregelung überfällig. Zunächst soll ein Planungskonzept für den Verkehrsknoten erarbeitet werden. Hierzu wurde die Beauftragung des Ingenieurbüros beschlossen. Nach Genehmigung durch den Rat, werden die entsprechenden Zuschussmittel beantragt und der Neubau der Brücke für das Frühjahr 2014 vorbereitet
Vermögensübergang der Grundstücke Fl.-Nrn. 95/0 und 95/2, Gmkg. Tiefenbach von den Kurbetrieben Oberstdorf zum Markt Oberstdorf
Derzeit läuft das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Tiefenbach-Weidach“, mit dem auf dem Gelände der ehemaligen Tennisplätze in Tiefenbach Bauland für Einheimische geschaffen werden soll. Alle Grundstücke im Geltungsbereich sind im Grundbuch als Eigentum des Marktes Oberstdorf eingetragen. Allerdings sind die Grundstücke Fl.-Nrn. 95/0 und 95/2 dem Betriebsvermögen der Kurbetriebe Oberstdorf zugeordnet. Nachdem die Baulandentwicklung nicht zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Kurbetriebe gehört, hat der Marktgemeinderat gestern beschlossen, die beiden Grundstücke aus dem Betriebsvermögen der Kurbetriebe Oberstdorf in das Vermögen des Marktes Oberstdorf zu überführen.