Bebauungsplan Tiefenbach-Weidach
Der Marktgemeinderat befasste sich mit den Stellungnahmen, die während der förmlichen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit in der Zeit zwischen dem 21.08.2013 und dem 23.09.2013 vorgetragen worden sind.
Aufgrund der Abwägungsentscheidung haben sich nochmals einige Festsetzungen geändert.
Der überarbeitete Entwurf wird erneut für die verkürzte Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Stellungnahmen können dann nur noch zu den geänderten Punkten abgegeben werden. Der Termin für die erneute Auslegung wird gesondert im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu bekannt gemacht.
Bebauungsplan Promenadestraße
a) Städtebaulicher Vertrag
Die Räte entschieden über einen zwischen dem Vorhabensträger und dem Markt Oberstdorf ausverhandelten Städtebaulichen Vertrag. Durch das Vertragswerk, das vom Vorhabensträger bereits unterschrieben ist, sind die städtebaulichen Ziele, die Erschließung und der zur Verbreiterung der Promenadestraße erforderliche Grundstückstausch gesichert. Das Bebauungsplanverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden. Der Marktgemeinderat billigte den Entwurf des Vertrags.
b) Abwägung nach öffentlicher Auslegung
Der Marktgemeinderat befasste sich außerdem mit den Stellungnahmen, die während der förmlichen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit in der Zeit zwischen dem 19.06.2013 und dem 19.07.2013 eingingen.
Das Gremium hat in seiner Abwägungsentscheidung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Gebiet südlich der Speichackerstraße reduziert. Der überarbeitete Entwurf wird erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können dann nur noch zu den geänderten Punkten abgegeben werden. Der Termin für die erneute Auslegung wird gesondert im Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu bekannt gemacht.
Änderung bei der Zusammensetzung der Ausschüsse des Marktgemeinderats
Der Fraktionsausschluss eines bisherigen Mitglieds der Fraktion der Freien Wähler Oberstdorf im Marktgemeinderat führte zu einer gesetzlichen Neuberechnung der Zusammensetzung seiner Ausschüsse. Deren Zusammensetzung stellt grundsätzlich das verkleinerte Spiegelbild des Gesamtgremiums dar.
Im vorliegenden Fall steht der zu verteilende Ausschusssitz wegen gleicher Teilungszahl nach dem Komma gleichberechtigt zwei Anwärtern zu. Die Geschäftsordnung des Kommunalparlaments sieht für diesen Fall einen Losentscheid vor. Der Losentscheid ergab, dass Herr Gemeinderat Nettesheim (FDP) den Ausschusssitz erhält. Herr Gemeinderat Rees gehört künftig nicht mehr den beschließenden Ausschüssen an.
Der vorgesehene TOP 4 – Jahresabschlüsse 2012 Gemeindewerke Oberstdorf - wurde nicht behandelt und auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.