Vorstellung des Jugendhilfeplanes des Landkreises Oberallgäu
Der Jugendhilfeplan des Landkreises ist eine Studie für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Das Landratsamt hat diese Studie erstellt und nunmehr dem Gemeinderat präsentiert. Die Umfrage untersucht die Freizeitgestaltung, das Angebot der Jugendarbeit und die Mitbestimmung der Jugendlichen. Die Interessen der Jugendlichen sollen im öffentlichen Angebot der Jugendarbeit berücksichtigt werden.
Umgestaltung Kurpark im Zuge des Neubaus "Gemeindezentrum Evang.-Luth. Kirche Oberstdorf";
Umsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes; Erneute Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat beschäftigte sich erneut mit der Neugestaltung des Kurparks im Bereich Fuggerpark. Vor der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung statt, bei der die Planer die einzelnen Elemente der Neugestaltung erläuterten. Die Kurbetriebe stellten die Bedeutung des Kurparks für den Tourismus dar. Es ist vorgesehen, die Freiflächen rund um Oberstdorf Haus und Grundschule in die Neugestaltung zu integrieren. In die Planung einbezogen wurden Vertreter der Grundschule, Feuerwehr, Musikkapelle, evang. Kirchengemeinde und des Tourismus Oberstdorf.
Der Marktgemeinderat bestätigte nochmals das Grundkonzept der Zusammenlegung beider Kurparkhälften. Die überarbeitete Planung enthält eine Verbesserung der Qualität der Umgestaltung und ein größeres Volumen. Die Kosten belaufen sich auf rund 835.000 Euro, hierfür erhält die Gemeinde Zuschüsse von 51 Prozent bzw. 430.000 Euro. Der finanzielle Eigenanteil der Gemeinde beträgt 405.000 Euro. Damit ist der finanzielle Aufwand des Marktes trotz größerem Bauvolumen geringer als die ursprüngliche Kostenschätzung ohne öffentliche Förderung von 415.000 Euro.
Für den Bereich zwischen Oberstdorf Haus und Grundschule soll eine Alternative für eine Optimierung der Parkplätze unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt erarbeitet und die
modifizierte Planung dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden.
Danach erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahmen.
Baugebiet Tiefenbach-Weidach; Vergabevorschläge 2. Runde
Der Marktgemeinderat beschloss, daß die nach der ersten Runde vom Herbst 2014 verbliebenen acht Bauplätze mit geringfügig angepaßten Vorgaben vergeben werden sollen.
Wie bisher werden in Übereinstimmung mit EU-Recht Bewerber zugelassen, die entweder jünger als vierzig Jahre sind, oder mindestens ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind haben, oder schwerbehindert sind oder einen schwerbehinderten Haushaltsangehörigen pflegen. Alle Interessenten müssen Mitglied in einem örtlichen Verein sein oder seit mindestens fünf Jahren in Oberstdorf berufstätig sein. Voraussetzung ist auch, dass die Kriterien für eine Förderung durch die Landesbodenkreditanstalt erfüllt sind, wobei dort Anpassungen hinsichtlich des maximalen Jahreshaushaltseinkommens beschlossen wurden.
Mehr Details auf Anfrage bei der Bauverwaltung des Marktes Oberstdorf und in der April-Ausgabe des OBERSTDORFER