Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zur Aufnahme der in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltssatzung 2015 enthaltenen Kredite
Für die Finanzierung der im Jahr 2015 durchgeführten Investitionen des Marktes ermächtigte der Gemeinderat den 1. Bürgermeister Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufzunehmen. Der Haushaltsplan 2015 sah eine Kreditermächtigung von 2,2 Mio. Euro vor. Diese wird aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung nicht vollständig beansprucht.
Die Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten Oberstdorf benötigen keine Kredite.
Haushalt 2016; Abschluss der Beratungen
Der Marktgemeinderat beriet abschließend die Haushalts- und Wirtschaftspläne 2016.
Das Gremium beauftragte die Verwaltung, die vorliegenden Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten Oberstdorf sowie den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 des Marktes zur Verabschiedung in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2015 aufzubereiten.
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Oberstdorf; Vergabeentscheidung
Für die Feuerwehr Oberstdorf beschloss der Gemeinderat die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20. Es handelt sich um ein Allrad-Fahrzeug mit kurzem Radstand, einer großen Mannschaftskabine, 3000-Liter-Wassertank und feuerwehrtechnischer Ausrüstung zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Ortswehr. Das Fahrzeug ist ein Ersatz für ein mittlerweile 30 Jahre altes Tanklöschfahrzeug. Es berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Oberstdorfer Feuerwehr zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und dem Schutz der Bevölkerung und der Gäste.
Die Beschaffung erfolgt im Wege einer Sammelausschreibung von fünf baugleichen Fahrzeugen durch den Markt Bad Hindelang zusammen mit der Stadt Immenstadt, der Gemeinde Blaichach und der Stadt Lindenberg. Ziel ist, sich dadurch ein günstigeres Ausschreibungsergebnis und einen um rund 10 Prozent höheren Zuschuss zu sichern.
Die Kosten des Oberstdorfer Fahrzeugs betragen knapp 378.000 Euro, die Zuschüsse von Staat und Landkreis rund 117.000 Euro.
Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Markt Bad Hindelang. Die Auslieferung des Fahrzeugs wird im Frühjahr 2017 erwartet. Bürgermeister und Gemeinderat dankten dem Kommandanten Peter Vogler stellvertretend für alle Beteiligten für den Einsatz bei den Vorbereitungen.
Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf für das Jahr 2016 (Ladenschlussverordnung)
Auf Antrag des Vereins „Gewerbeverband Oberstdorf Aktiv e.V.“ beschloss der Gemeinderat in einer Ladenschlussverordnung die zeitweise Öffnung von Ladengeschäften an vierzig vom Verein vorgeschlagenen Sonn- und Feiertagen im Jahr 2016.
Dies betrifft nur die Verkaufsstellen, die beispielsweise frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen anbieten.
Die Verordnung sieht die bisherigen Öffnungszeiten von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr für die Ladengeschäfte vor.
Die Ladenschlussverordnung wird nun ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt). Unter www.markt-oberstdorf.de wird die Verordnung ebenfalls bereitgestellt.
Erlass von Ladenschlussverordnungen (Verkaufsoffene Sonntage)
Auf Antrag des Vereins „Gewerbeverband Oberstdorf Aktiv e.V.“ beschloss das Gremium anlässlich der Veranstaltungen "Oberstdorf glitzert (Glitzernacht)" am 03.01.2016, "Oberstdorfer Eiszeit" am 14.02.2016, „Oberstdorfer Fotogipfel“ am 12.06.2016 und "Oberstdorfer Bauern- und Käsemarkt" am 25.09.2016 den Erlass jeweils einer Ladenschlussverordnung.
Damit können nach öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt) alle Oberstdorfer Verkaufsstellen und Geschäfte an diesen Sonntagen von 12 bis 17 Uhr öffnen.
Sportstätten Oberstdorf; Sanierung Heini-Klopfer-Skiflugschanze; Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe des Auftrags für die Projektsteuerungsleistung Kosten/Termine zum Angebotspreis von 85.000,00 Euro netto an das Büro nps Bauprojektmanagement GmbH in Ulm.
Wasserversorgung Oberstdorf; Geplante Trinkwasserpreisanpassung zum 01.01.2016
Für die lückenlose Versorgung mit bester Trinkwasserqualität in der Gemeinde spielen der Schutz des Gewinnungsgebietes, die Tiefbrunnen, Hochbehälter, Pumpstationen, Versorgungsleitungen und die Prozessleittechnik eine wichtige Rolle.
Aufgrund der hohen Wasserverluste von ca. 47 Prozent der jährlich geförderten Trinkwassermenge, das entspricht gut 800.000 cbm, forderte das Landratsamt Oberallgäu den Markt Oberstdorf auf, die Wasserverluste auf zehn Prozent zu reduzieren. Die Überprüfung der Wasserleitungen ergab, dass 33,8 km der Rohre sanierungsbedürftig sind und ausgetauscht werden müssen.
Die Wasserversorgung Oberstdorf geht diese Aufgabe an und entwickelte dazu ein Sanierungskonzept. Die daraus resultierenden Maßnahmen, wie die Erweiterung des Schutzgebietes, der Hochwasserschutz, die Sanierung der Hochbehälter und die Erneuerung der Leitungen, setzen hohe Investitionen in den kommenden Jahren voraus. Allein für die Leitungsnetzerneuerung sind bis zum Jahr 2020 jährlich 750.000 Euro angesetzt.
Diese hohen Investitionskosten erfordern eine Erhöhung des Wasserpreises. Der Marktgemeinderat beschloss daher, den Wasserpreis zum 1. Januar 2016 um 0,20 Euro/m3 brutto auf nunmehr 1,25 Euro/m3 brutto zu erhöhen.
Zukünftig wird dem Gemeinderat jährlich der erforderliche, nachhaltige Wasserpreis für das Folgejahr, auf Basis der aktuellen Kalkulationen, vor den Haushaltsberatungen zum Beschluss vorgestellt.