Anton Kappeler
87561 Oberstdorf
Das Feldgeschworeneninstitut ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. Seit rund 500 Jahren gibt es Feldgeschworene. Sie wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit.
Bei ihrer Verpflichtung geloben die auf Lebenszeit gewählten Feldgeschworenen in einer Eidesformel Verfassungstreue, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Von besonderer Bedeutung ist das "Siebenergeheimnis", eine von Gemeinde zu Gemeinde verschiedene, vor allem in Franken althergebrachte Methode festzustellen, ob Grenzzeichen in ihrer Lage unversehrt sind. Die modernen Vermessungsverfahren erlauben zwar eine zentimetergenaue Wiederherstellung von Grenzpunkten, das "Siebenergeheimnis" wird dennoch traditionsgemäß bewahrt.
Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung der Grundstücke durch die Vermessungsämter mit. Sie beschaffen und transportieren Grenzmarken und anderes notwendige Abmarkungsmaterial. Wenn Grenzzeichen gefährdet oder beschädigt sind, können sie von den Feldgeschworenen unter bestimmten Voraussetzungen gesichert oder ausgewechselt werden.
Auf Anordnung des 1. Bürgermeisters werden von den Feldgeschworenen Grenzbegehungen durchgeführt. Zweck der Grenzbegehungen ist es, auf die Erhaltung und Sichtbarkeit der Grenzzeichen, insbesondere an den Gemeindegrenzen hinzuwirken.
Gebührenordnung des zuständigen Kreistages bzw. bei kreisfreien Städten des Stadtrates
Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz – AbmG) vom 06. August 1981 (BayRS 219-2-F)