Christine Eberle
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 72 09
Gebühren für die Inanspruchnahme von Friedhöfen, Kindergärten, Abwasserbeseitigungsanlagen, die Straßenreinigung usw.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache…
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer, also im Ausgangspunkt ohne Berücksichtigung der sonstigen Lebe…
Die Grundsteuer wird entsprechend des Grundsteuergesetzes als Realsteuer erhoben. Die Grundsteuermessbeträge werden vom zuständigen Finanzamt …
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden in Oberstdorf besteuert wird.
In den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindeg…
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i…
Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer. Besteuert wird das Innehaben einer Wohnung (Zweitwohnung) neb…