Fischerprüfung
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines.
Die Staatliche Fischerprüfung in Bayern erfolgt im Rahmen einer Online-Fischerprüfung. Informationen hierzu erhalten Sie unter unter diesem Link.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Online-Fischerprüfung kann online unter Link vorgenommen werden oder durch Ausfüllen eines Formblattes vom Landesfischereiverband Bayern e.V. erledigt werden.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 50 EUR und ist bei der Anmeldung zu leisten.
Notwendige Unterlagen
Am Prüfungstag werden vor Beginn der Prüfung Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb unbedingt folgende Unterlagen zur Prüfung mit: - amtlicher Lichtbildausweis - bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde - Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung - die Einladung zur Prüfung.
Voraussetzungen
Um zur Fischerprüfung antreten zu können, ist vorher ein Vorbereitungslehrgang zu absolvieren. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z.B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Wenden Sie sich bezüglich der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang an die Anbieter dieser Lehrgänge. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte über den Lehrgang.
Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für Bayern (FiG), Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG), Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)