Max Schedler
Sicherheits- und Ordnungswesen
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
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Tel. 08322 700 74 02
Fax 08322 700 74 19
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Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
Die Wähler haben bei Gemeinderatswahlen grundsätzlich soviele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind.
Gebühren | Die Kosten der Gemeindewahlen tragen die Gemeinden |
Voraussetzungen | Wählen kann grundsätzlich jeder Deutsche und jeder ausländische Unionsbürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält. Wer gewählt werden will, muss sich grundsätzlich 6 Monate in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung aufhalten; zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer den Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat. Ausländische Unionsbürger können Gemeinderatsmitglied werden, nicht jedoch erster Bürgermeister. Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. |
Fristen | Bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sind zahlreiche Fristen zu beachten. Zu den näheren Einzelheiten fragen Sie bitte Ihre Gemeinde. |
Rechtsgrundlagen | Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) Bekanntmachung zum Vollzug des GLKrWG und der GLKrWO (GLKrWBek) |
Wahlhelfer | online bewerben |