Diese gibt es für die Geltungsdauer von einem halben Jahr (= 160 Euro ) oder einem ganzen Jahr (= 320 Euro ).
- Zum Antrag auf eine Dauerparkerlaubnis muss der Nachweis erbracht werden, dass kein Stellplatz auf eigenem Grund vorhanden ist bzw. dass kein Stellplatz zu einer angemieteten Wohnung gehört.
- Pro Hauptwohnsitz kann nur eine Dauerparkkarte erworben werden.
- Im geparkten Fahrzeug ist zusätzlich die kennzeichenbezogene Berechtigung mit Geltungsdauer sichtbar auszulegen.
- Es sind nur Pkw auf dem Parkplatz zugelassen, keine Anhänger, Transporter, Sonder-Kfz oder ähnliche.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
Die Parkkarten können ab der Inbetriebnahme der P1-Schrankenanlage im Bürgerbüro gekauft werden.