Parken - Pendlerparkkarten P2
Das Angebot der Pendlerparkkarte des Parkplatz P2 gilt nur für Personen, die keinen Wohnsitz im Hauptort des Marktes Oberstdorf haben und die im Hauptort ihrem Beschäftigungsverhältnis/ihrer Arbeit nachgehen.
Zum Erhalt der Karte sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis in Oberstdorf
- Personalausweis als Identitätsnachweis
Die Parkkarte ist sowohl bei der Einfahrt in den Parkplatz als auch bei der Ausfahrt immer an die vorgesehene Leseeinheit zu halten (auch bei geöffneter Schranke).
Die Karte bleibt Eigentum des Marktes Oberstdorf und ist nach Ablauf wieder im Bürgerbüro abzugeben. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nicht.
Die Karte gilt jeweils ein Kalenderjahr ab dem Tag der Aktivierung.
Die Parkkarte kann im Bürgerbüro erworben werden.