Marita Jäger
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 72 29
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Für Ihr Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.
Wartezeiten können so für Sie vermieden werden.
Sagen Sie "Ja" vor besonderer Kulisse oder in ausgefallenem Rahmen
Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bereich der Geburtsort liegt.
Die Standesbeamten stellen Personenstandsurkunden sowie Abschriften aus den Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsbuch führen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk ein Mensch verstirbt.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes.