Nicole Schmid
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 72 09
Der Tiefbau befasst sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken, die an oder unter der Erdoberfläche liegen. Er umfasst große Teile der baulichen Infrastruktur. Dazu gehören der Straßen-, Brücken-, Erd-, Wasser- und Grundbau sowie der Bau von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen.
Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.
Dem Bauplanungsrecht kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Es regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung.
Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen
Verwaltung des Grundvermögens (Grundstücksangelegenheiten/Immobilien)