Gebühr: 100 Euro
- Die maximale Parkzeit ist einheitlich auf 5 Std. festgesetzt.
- Zur Kontrolle der Einhaltung der maximalen Parkzeit muss die Ausnahmegenehmigung und eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit gut sichtbar im PKW ausgelegt werden.
- Bisher ausgestellte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
- Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Parkplätze:
- Freiherr-von-Brutscher-Straße
- Altes Rathaus
- Sachsenweg
- Bahnhofplatz
- Friedhof-Nord und Friedhof-Süd
- Oybele-Stadion (Fußballplatz)
- Grüne Gasse
- Lorettokapellen
- Skiflugschanze.
Die Ausnahmegenehmigungen können im Büro der Verkehrsüberwachung gekauft werden.