Lucia Huber
Leitung Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
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Tel. 08322 700 74 13
Fax 08322 700 74 19
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Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen. Die ...
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines.
Der Erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt.
Es besteht in Bayern die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge online zu stellen.